Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Allgemeines

Mit Auftragserteilung, d.h. Zusendung oder persönlicher Abgabe von Aufträgen, erkennt der Auftraggeber ausdrücklich die nachstehenden Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen an. Andere Abmachungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung durch uns.

 

 

Angebot und Auftragsbestätigung
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Kostenvoranschläge werden nur verbindlich abgegeben, wenn Artikel und Steine vorliegen. Konditionen von bereits in Arbeit befindlichen Aufträgen sind nicht veränderbar.

Eine unverbindliche Preisliste erhalten sie auf Anfrage.

 

 

Versand
Gewöhnlich versende ich per UPS, versichert bis 500,- bzw. 10.000,- Euro, oder der Auftraggeber veranlasst die Abholung.

 

Transportversicherung
Laut allgemeinen gesetzlichen Versicherungsbestimmungen ist grundsätzlich der Eigentümer der Ware verpflichtet, diese ausreichend zu versichern. Für den Zeitraum der Bearbeitung ist ihre Ware in unseren Räumen gegen Einbruch, Raub und Diebstahl ab Empfang versichert. Unsere Haftung endet mit der Übergabe an das entsprechende Transportunternehmen.

 

 

Lieferung
Liefertermine zu den jeweiligen Aufträgen werden in der Regel immer eingehalten und rechtzeitig an das Transportunternehmen übergeben. Lieferverzug infolge höherer Gewalt berechtigt nicht zum stornieren eines Auftrages oder Rechnungsabzug.

 

 

Fasserarbeiten – Kundensteine
Für die uns zur Be-, Ver- oder Umarbeitung überlassene Ware übernehmen wir bei Verlust durch höhere Gewalt keinerlei Haftung. Jegliche Risiken und Schäden, die durch Fasserarbeiten entstehen sind vom Auftraggeber zu tragen, da der Wert der Ware in keiner Relation zum Auftragswert steht und diesen meist deutlich übersteigt, was auch branchenüblich ist. Edelsteine sind ein Naturprodukt, welche über Spannungen, Einschlüsse und physikalischen Eigenschaften unterliegen, die nicht immer voraussehbar sind. Auch behandelte Edelsteine, sei es durch Bestrahlung, Wärmeeinwirkung oder chemisch, können ihre typischen Eigenschaften verändern, die nicht kalkulierbar sind.

Für gefasste Steine, welche erst noch ausgefasst werden müssen, kann keinerlei Garantie übernommen werden. Steine können Beschädigungen besitzen, die durch die Fassung verdeckt werden und erst im ausgefassten Zustand ersichtlich sind, bzw. die Beschädigung sich nach dem Ausfassen vergrößert.

Angelieferte Steine werden vor Beginn der Arbeiten auf Echtheit kontrolliert und bei Abweichungen der Beschreibung zuvor besprochen, bzw. durch Auftraggeber bestätigt.

 

Preise und Eigentumsvorbehalt

Unsere Preise verstehen sind zahlbar ohne Skonto.

Branchenüblich verbleibt das durch unsere Bearbeitung anfallende Restgold in unserem Hause und geht in unser Eigentum über. Dies ist mit Bestandteil unserer Kalkulation und im Nachhinein nicht einforderbar!

Angaben wie "Restgold bitte zurück" müssen vor Auftrags- bzw. Bearbeitungsbeginn in eindeutiger Weise kenntlich gemacht oder vor Angebotsanfragen mitgeteilt werden!

 

 

Reklamationen, Garantie, Gewährleistung, Kulanz
Reklamationen können nur unverzüglich, nach Empfang der Ware angemeldet werden. Da Schmuckstücke kunstgewerblich in Handarbeit hergestellte Gebrauchsgegenstände sind, auf deren Nutzung, Abnutzung und Weiterbearbeitung wir keinen Einfluss bzw. Kontrolle haben und bei deren Herstellung keinerlei Normen und Zertifizierungen zugrunde liegen, können wir keine Garantien und Gewährleistungen übernehmen. Es liegt in unserem Ermessen, im Schadensfall, Kulanz zu gewähren.

Sollte ein Stein durch unsere Bearbeitung Schaden erleiden, tragen wir die Kosten für deren Nachbearbeitung, bis zu einer Höhe von 2500,- Euro. Schadensersatzansprüche bezüglich Wertverlust infolge Nachbearbeitung des jeweiligen Steines, weisen wir ausdrücklich von uns, auch, wenn eine Nachbearbeitung nicht möglich sein sollte!

Fassen von Edelsteinen in ungünstig angelegten Fassungen, seitens des Auftraggebers, werden ausdrücklich auf deren Risiko ausgeführt!
Wir können jedoch versichern dass alle Arbeiten mit größter Sorgfalt und nach bestem Wissen und Gewissen erledigt werden und erst nach sorgfältiger Prüfung unser Haus verlassen.

 

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Schortens

 

Stand 21.10.2020